Ferienjobs sind eine beliebte Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten, die eigene Haushaltskasse etwas aufzubessern. Doch wenn von dem ohnehin meist nicht sehr üppigen Lohn dann noch Abgaben abgezogen werden, wird das Ganze finanziell unattraktiv. Aus diesem Grund informiert die Deutsche Rentenversicherung, dass Ferienjobs von Abgaben wie etwa Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind.
Unter welchen Bedingungen das gilt und was Ferienjobber sonst noch wissen müssen, ist hier zusammengestellt.

