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Ab Mittwoch gilt 3-G-Regel

Am Montag, 4. Oktober wurde in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 am fünften Tag in Folge überschritten. Deshalb treten ab Mittwoch, 6. Oktober die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für eine Inzidenz über 35 in Kraft.

Das bedeutet, dass für die Inanspruchnahme von Angeboten in Innenräumen auch in den Einrichtungen und Projekten von solaris FZU die sog. 3-G-Regel gilt. Zugang erhält, wer nachweislich gegen COVID-19 geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Dafür genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original. Von der Nachweisführung ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen sowie Kinder bis 6 Jahre oder die, die noch nicht eingeschult wurden. Zur Erfassung der Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit des Besuchs bleiben wir verpflichtet. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die notwendigen Abläufe.