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Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas

Ab dem 07. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas schrittweise zurückgefahren. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die ab 07. bis 19. März 2022 gelten wird. In Kindergärten, Horten und Grundschulen kehrt der Regelbetrieb zurück und es besteht wieder Schulbesuchspflicht.

Die anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei positivem Corona-Testergebnis einer Person besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Im Unterricht entfällt überall die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die übrigen bekannten Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkung und die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Kita- und Schulgebäude – sind weiterhin zu beachten. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kind COVID-19-Symptome zeigt, die vor dem Besuch der Einrichtung abzuklären sind.

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