Die anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei positivem Corona-Testergebnis einer Person besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Im Unterricht entfällt überall die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die übrigen bekannten Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkung und die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Kita- und Schulgebäude – sind weiterhin zu beachten. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kind COVID-19-Symptome zeigt, die vor dem Besuch der Einrichtung abzuklären sind.
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