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Grundrechte in Deutschland und der EU 2021

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft und bildet bis heute einer Verfassung gleich den wichtigsten rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Durch die Corona-Pandemie wurden die darin festgeschriebenen Rechte zeitweise eingeschränkt oder sogar ausgesetzt.

Wie weit dürfen solche Grundrechtseinschränkungen gehen und warum hat Deutschland anders als viele Länder ein Grundgesetz und keine Verfassung? Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zum Jahrestag der deutschen Grundrechte ein  breites Informationsangebot zusammengestellt, dass diese und weitere Fragen rund ums Thema beantwortet.

In den Mai fallen jedoch nicht nur für Deutschland, sondern auch für Europa bedeutende Jubiläen und Jahrestage. Und auch in der Europäischen Union (EU) gibt es Grundrechte. Als von 1999 bis 2000 erstmals in der EU ein Konvent einberufen wurde, um eine gemeinsame Wertebasis in der EU festzuschreiben, war diese Entwicklung  allerdings nicht absehbar. Für die Unionsbürger und Bürger anderer Länder ist die seit 2009 rechtskräftige  EU-Grundrechts-Charta ein sichtbarer Ausdruck der Werte, zu denen sich die EU bekennt. Sie ist ein Katalog von unveräußerlichen Rechten für hunderte von Millionen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der EU.

Muss sich die EU-Grundrechtscharta nun schon wieder oder jetzt erst recht entwickeln? Braucht es inmitten der herausfordernden Krisen- und Umbruchzeiten ganz bewusst eine Utopie als gegenteiligen Weg, der auf eine gute, schöne und friedfertige Zukunft in Europa verweist? Ausgehend von Deutschland gibt es einen solchen Vorschlag, wonach sechs weitere EU-Grundrechte gefordert werden. Die Erneuerung bezieht sich auf die Kategorien Umwelt, digitale Selbstbestimmung, künstliche Intelligenz, Wahrheit, Globalisierung und die Möglichkeit, Grundrechtsklage zu erheben. Sie soll Diskussionsgrundlage für die Unionsbürger sein und ermöglichen, sich direkt zu beteiligen. Wer in einem Land der Europäischen Union wohnt, kann über die Website  www.jeder-mensch.eu für die sechs neue Grundrechte stimmen. Die Seite ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.