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Kinderbetreuung in Horten bis einschließlich 15. Mai ausgesetzt

Ein Notbetreuungsanspruch besteht für bestimmte Berufs- bzw. Bevölkerungsgruppen.

Auf Grundlage der aktuell geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zur "Einstellung des Betriebs von Schulen und der Kindertagesbetreuung" sowie des "Konzepts zur Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen" entfallen für alle anderen weiterhin bis einschließlich 15. Mai 2020 Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen. Dies betrifft leider auch den Kinderhort Kappelino an der Valentina-Tereschkowa-Grundschule

Eine Kindernotbetreuung in dieser Zeit ist jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das zugehörige Formular finden Sie als  Anlage 2 in der ab 4. Mai 2020 geltenden Allgemeinverfügung.

Seit 06.05.2020 Hort-Notbetreuung nur noch für Klassestufe 1 bis 3, ganztägiges Angebot:
Im Zuge der teilweisen Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs können ausschließlich Kinder der Klassenstufe 4 wieder regelmäßig die Schule besuchen. Sie werden dabei ganztägig (ggf. einschließlich der eigentlichen Früh- und Späthortzeiten auf Grundlage eines bestehenden Hortbetreuungsvertrags) in Kleingruppen durch Lehrerinnen und Lehrer der Valentina-Tereschkowa-Grundschule unterrichtet bzw. betreut.

Für Kinder der Klassenstufe 1 bis 3 mit Notbetreuungsanspruch steht grundsätzlich ein ganztägiges Notbetreuungsangebot des Horts in der Zeit von 6 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung. Notbetreute Kinder ohne bestehenden Hortbetreuungsvertrag dürfen dieses Angebot jedoch nur zeitlich eingeschränkt zwischen 8 Uhr und 12 Uhr in Anspruch nehmen.

Bitte besprechen Sie Ihren Notbetreuungsbedarf rechtzeitig und vorausschauend mit unserem Horterzieherteam!

Bitte beachten Sie unbedingt auch die besonderen Hygiene- und Zugangsregeln der Schule und des Horts!

Die aktuell geltende Allgemeinverfügung (ab 04.05.2020) inkl. der Übersicht über die Berufs- und Bevölkerungsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie das dafür benötigte Formular finden Sie  hier. Ergänzend dazu sei auf das FAQ-Portal für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher verwiesen.

Weitere Informationen sowie einen Überblick über aktuelle Dokumente und Erlässe erhalten Sie unter:

www.coronavirus.sachsen.de
Themenseite "Corona-Virus" der Bundesregierung
Webseite der Stadt Chemnitz


Informationen zu Besonderheiten nach dem Ende des Notbetriebs bzw. mit Übergang zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ab 18.05.2020 folgen hier im Laufe der KW 20.

Ergänzender Hinweis Elternbeiträge in der Notbetreuung:
Gemäß Festlegungen der Stadt Chemnitz und des Freistaats Sachsen, sind wir verpflichtet für Kinder, die seit dem 04.05.2020 bzw. im Mai die Notbetreuung unseres Kinderhorts besuchen, die vollständigen Elternbeiträge lt. Betreuungsvertrag für den gesamten Monat Mai zu erheben.
Dies gilt seit 06.05.2020 auch für alle Kinder der Klassenstufe 4 mit einem bestehenden Hortbetreuungsvertrag im Rahmen des wiederaufgenommenen Grundschulbetriebs.