Um unnötiges Neuausfüllen von Formularen zu vermeiden, gelten die zuletzt vorgelegten Formblätter (Notbetrieb laut CoronaSchVO vom 26.01.2021) zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit weiter. Neu anspruchsberechtigte Kinder bzw. Eltern erhalten die Formulare von der Einrichtungsleitung in Kindergarten und Hort Kappelino.
Hintergrund laut SächsCoronaSchVO: Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf Werktagen in Folge überschritten, ist die Kindertagesbetreuung und die Präsenzbeschulung ab der folgenden Woche unzulässig. Mit Stand 16. März 2021 lag die steigende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Chemnitz bei 114,5 und somit den 2. Tag über 100.
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