Der Zutritt zum Schulgelände ist Personen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Ab Klasse 5 müssen sich Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche testen (lassen), Schulpersonal zweimal. Zudem gilt Maskenpflicht.
Achtung! Alle Schulen schließen, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Sie öffnen wieder, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wurde.
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