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Notbetreuung in Kindergarten und Hort Kappelino

Seit 26. April 2021 sind die Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Stadt Chemnitz wieder geschlossen, da die städtische Corona-Inzidenz über der Marke von 165 liegt. Unser Kindergarten- und Hortbetrieb läuft also wieder auf Basis von Notbetreuung.

Die Bringe- und Abholsituation ist entsprechend der räumlichen Voraussetzungen wie bislang organisiert. Während des Bringens und Abholens der Kinder müssen Eltern/Bevollmächtigte einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen und sich ausweisen können. Das Kindergarten- bzw. Schulgebäude darf nicht betreten werden. Wir bitten darum, den Aufenthalt mit den Kindern im Außenbereich so kurz wie möglich zu gestalten und Begegnungen untereinander zu vermeiden. Der Spielplatz in der Irkutsker Straße darf daher leider nicht frei genutzt werden.

Anspruch auf Notbetreuung haben Personen der Fallgruppen 1 – 5 laut  Übersicht des Freistaats Sachsen.

Bereits vorliegende Erklärungen zur Anspruchsberechtigung ( Formular) aus dem Zeitraum der Notbetreuung vom 29.03.2021 bis 01.04.2021 behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass die Angaben andauernd korrekt sind. Der Elternbeitrag wird für den kompletten Monat erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme aller Notbetreuungstage. Für Kinder, die keine Notbetreuung nutzen dürfen, wird der Elternbeitrag erlassen. Die Eingewöhnung neuer Kinder ist nur möglich, wenn der Anspruch auf Notbetreuung besteht.