In den ersten 19 Artikeln stehen die Grundrechte.
Ewig, d.h. für immer gültig, sind die Grundsätze, die in Artikel 1 und 20 stehen. Artikel 1 garantiert die Menschenrechte und legt fest, dass die Grundrechte immer gelten. In Artikel 20 steht, dass unser Staat eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist. Dass das nicht geändert werden darf, regelt die sog. Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3.
Mit der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes gründete sich auch die Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, aus den westlichen Besatzungszonen entstand am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland, die Sowjetische Besatzungszone wurde am 07. Oktober 1949 zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Damit vollzog sich die deutsche Teilung. In der Ausstellung Gründungsgeschichten der Bundeszentrale für politische Bildung werden 75 Geschichten aus dieser Nachkriegszeit erzählt.
Unter dem Motto „Unsere Geschichte aus dem Jahr 1949“ sind Schülerinnen und Schüler in einem Wettbewerb aufgerufen herauszufinden, was an ihrem Ort im Jahr 1949 passiert ist. Einsendeschluss ist der 30. September 2024.