Integration und Arbeit

B28 Stadtteilmütter

Das Projekt B28 Stadtteilmütter ist ein Projekt der sozialen Integration und greift einen für die Stadt und das Fördergebiet ESF-Chemnitz Süd 2.0 neuen Ansatz der Integrationsarbeit auf. Durch das Projekt werden Migrantinnen und Migranten auf zweierlei Art unterstützt. Zum einen durch die Vermittlung relevanter Informationen an Mütter mit Migrationshintergrund, zum anderen durch die Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten.

Oft fehlen bei der Zielgruppe Kenntnisse über das gesellschaftliche Zusammenleben. Das beinhaltet Wissen über Gesetzmäßigkeiten und unterschiedliche Institutionen. Diese Defizite verursachen und verstärken Ressentiments innerhalb der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Für Migrantinnen und Migranten besteht ein wachsender Aufklärungsbedarf in den Bereichen Gesundheits- und Sozialsystem, Kindertagesstätten, Schulsystem oder Aufgaben von Institutionen.

Neben verschiedenen Informationsveranstaltungen werden insgesamt mindestens neun Stadtteilmütter im Fördergebiet aktiv. Sie werden Familien mit Migrationshintergrund aufsuchen und dort die genannten Problemfelder bearbeiten. Während der Projektlaufzeit werden die Stadtteilmütter intensiv geschult und gleichzeitig sozialpädagogisch betreut. Durch diesen Projektansatz wird die Zielgruppe besser erreicht und gleichzeitig ein Beitrag für mehr gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Durch das Projekt wird die Beschäftigungsfähigkeit und Integration von Migrantinnen und Migranten deutlich verbessert.

Projektflyer (PDF)

Projektstandort

Mehrgenerationenhaus Chemnitz
Irkutsker Straße 15, 09119 Chemnitz
+49 371 - 36 85 873
+49 371 - 36 85 510

Steckbrief

Projektname: B28 Stadtteilmütter
Durchführungszeitraum: 01.09.2024 - 31.08.2027
Förderprogramm:
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung – ESF Plus 2021-2027;
Stadtteilvorhaben im Fördergebiet „ESF – Chemnitz Süd 2.0“ bezogen auf  das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) zur Förderung von EFRE und ESF-Gebieten in der Stadt Chemnitz

Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.