Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. Ferien-Hortkinder sollen nun nicht mehr am Haupteingang abgegeben werden, sondern direkt in den Hort (2. Obergeschoss) gebracht werden. Dabei sind die im Schulgebäude geltenden und ausgeschriebenen Hygieneregeln zu beachten.
Voraussetzung dafür, dass das Kind in die Betreuung übergeben werden kann, ist eine tagesaktuelle Gesundheitsbestätigung (Formular herunterladen).
Weitere Unterlagen sowie die ausführliche aktuelle Allgemeinverfügung sind auf dem Corona-Virus-Portal des Freistaates Sachsen verfügbar.