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Eltern dürfen Kappelino-Hort unter Auflagen wieder betreten

Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung ab 18. Juli dürfen die Eltern bzw. Bring- und Abholberechtigten der Kinder, die den Hort Kappelino in der Valentina-Tereschkowa-Grundschule besuchen, das Schulgebäude wieder betreten.

Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen. Ferien-Hortkinder sollen nun nicht mehr am Haupteingang abgegeben werden, sondern direkt in den Hort (2. Obergeschoss) gebracht werden. Dabei sind die im Schulgebäude geltenden und ausgeschriebenen Hygieneregeln zu beachten.

Voraussetzung dafür, dass das Kind in die Betreuung übergeben werden kann, ist eine tagesaktuelle Gesundheitsbestätigung (Formular herunterladen).

Weitere Unterlagen sowie die ausführliche aktuelle Allgemeinverfügung sind auf dem  Corona-Virus-Portal des Freistaates Sachsen verfügbar.